Liste der vom Ankauf ausgeschlossenen gebrauchten Fahrezuge

Liste der vom Ankauf ausgeschlossenen gebrauchten Fahrezuge

Gebrauchtwagen, die einen oder mehrere Kriterien aus der folgenden Liste erfüllen, sind vom Ankauf ausgeschlossen:

  1. Diplomatisches Fahrzeug;

  1. Fahrschulfahrzeug (z. B. ungültige Anpassung, Nicht-OEM-Felgen,...);

  1. Modifiziertes Fahrzeug;

  1. Importierte Fahrzeuge;

  1. Nicht fahrbereites Fahrzeug; 

  1. Mietwagen mit Fahrer;

  1. Antriebsrad auf der falschen Seite gemäß den Gepflogenheiten des Inverkehrbringungslandes;

  1. Kilometerstand höher als 200000 km;

  1. Alter des Gebrauchtwagens beträgt weniger als 6 Monate oder mehr als 10 Jahre;

  1. Zulassungsdatum (in Bezug auf den derzeitigen Eigentümer) ist weniger als 6 Monaten;

  1. Version, die während der Inzahlungnahme nicht auf der Website vom Kunden gefunden wurde;

  1. Marktwert des Fahrzeugs liegt unter 1000€.